Kommunale Wärmeplanung: Bald auch Pflicht für Kommunen in Nordrhein-Westfalen?

05.09.2022

Die Dekarbonisierung des deutschen Wärmesektors ist eine große Herausforderung. So wird rund die Hälfte der Endenergie für die Beheizung von Wohnräumen, Warmwasseraufbereitung sowie als Prozesswärme in der Industrie eingesetzt. Zwar steigt der Anteil Erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung stetig, jedoch ist der Umstieg auf eine nachhaltige Wärmeversorgung mit hohen Investitionen und langen Planungshorizonten verbunden.

Um den Wärmesektor hin zur Klimaneutralität zu transformieren, sind unter anderem langfristige Investitionen in Infrastruktur, wie zum Beispiel Wärmenetze, notwendig. Diese erfordern Planungssicherheit. Kommunale Wärmeplanung soll diese Sicherheit liefern.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Diskussionspapier für eine bundesweite und einheitliche kommunale Wärmeplanung vorgelegt. Die darin angekündigten Anforderungen der bundesweiten Verpflichtung sollen sich an den bereits vorhandenen Leitfäden der Bundesländer orientieren. Der kommunale Wärmeplan soll in aufeinander aufbauenden Arbeitsschritten erfolgen: Von der Bestandsanalyse der Kommune, über eine Potenzialanalyse der Wärmequellen sowie Erneuerbarer Energien, hin zu einer Szenariorechnung des klimaneutralen Zieljahres, die in der konkreten Wärmewendestrategie auf zentraler sowie dezentraler Ebene folgt. Teil der kommunalen Wärmeplanung ist auch die Einbindung lokaler Akteure, etwa aus der kommunalen Energieversorgung, Städteplanung, Ingenieurbüros sowie der Heizungsinstallation.

 

Welche Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet werden sollen, gilt es noch von den Bundesländern – zum Beispiel über Einwohnerzahlen – festzulegen. Die kommunale Wärmeplanung wird voraussichtlich im Jahr 2023 als Gesetz in Kraft treten und wird somit auch für Kommunen und Städte in Nordrhein-Westfalen verpflichtend werden. Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung wird die Notwendigkeit auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung hervorgehoben: Ab 2023 sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die kommunale Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen geschaffen werden.