Kommunale Wertschöpfung
Durch die Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Anfang 2021 kann jeder Betreiber einer neu errichteten WEA den/der betroffenen Kommune/-n innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometern eine Beteiligung von bis zu 0,2 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde anbieten. Insbesondere bei leistungsstarken WEA entsteht so eine weitere kommunale Einnahmequelle, die je nach Eigenschaft und Standort der WEA zwischen 20.000 und 40.000 Euro pro Jahr einbringen kann. Die Regelung gilt für Anlagen mit EEG-Vergütung und einer installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber die Vorjahreszahlungen an die Kommune erstattet, sodass Anlagenbetreiber einen Anreiz haben, diese Option anzubieten. Ein Mustervertrag zwischen Kommune und Anlagenbetreiber ist bei der Fachagentur Windenergie an Land einsehbar.
Darüber hinaus fließen seit Juni 2021 90 Prozent der zu zahlenden Gewerbesteuern an die Standortkommune der WEA, die restlichen zehn Prozent an die Kommune, bei der die Betreiber ansässig sind. Durch eine Einbindung regionaler Dienstleister während des Baus und Betriebs der WEA profitiert die Kommune indirekt durch weitere Einkommens- und Gewerbesteuern.
Die Verpachtung von eigenen Flächen stellt für Kommunen eine weitere potenzielle Einnahmequelle durch Windenergieanlagen dar. Darüber hinaus können die Kommune und das Stadtbild durch potenziell anfallende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie die Einrichtung eines lokalen Umweltfonds, Renaturierungen oder die Pflanzung von Baum-Alleen, profitieren.
Wertschöpfung für Bürger:innen vor Ort
Bürger:innen vor Ort haben ebenfalls die Möglichkeit, sich aktiv oder passiv finanziell an der WEA zu beteiligen. So können Bürger:innen durch eine Bürgerenergiegesellschaft zu Miteigentümer:innen von WEA werden und aktiv mitbestimmen. Weitere aktive finanzielle Partizipationsmöglichkeiten sind stille Beteiligungen, Investments in Sparbriefe, Inhaberschuldverschreibungen, der Erwerb von Genussrechten und Nachrangdarlehen. Durch Flächenpachtmodelle, in denen Bürger:innen sich zusammenschließen und gemeinsam Grundstücke für die WEA verpachten, durch vergünstigte Strompreise, eine Direktvermarktung von Strom oder Wärme und durch eine Gewinnbeteiligung im Rahmen einer Bürgerstiftung können Bürger:innen auch passiv von einer WEA finanziell profitieren.